Kostenvoranschlag

Qualifizierte, neutrale Gutachten über Fahrzeugschäden
nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte
und sind Grundlage der Schadensregulierung.

Ab einer Schadenssumme von ca. 750,- € der “sogenannte Klein- oder
Bagatellschadengrenze”, sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r
verzichten, einen freien Sachverständigen mit der Erstellung
eines Schadengutachtens zu beauftragen.
Ob der Schaden tatsächlich über 750,- € liegt, klären wir gerne vor Ort.
Für Schäden unter dieser Grenze,
erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag,
da hierbei die Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernimmt.

Die Schadensbegutachtung erfolgt bei Ihnen vor Ort oder
am Standort des Fahrzeuges durch uns.

Wir legen den optimalen Reparaturweg fest,
ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer
zur Wiederherstellung des Fahrzeuges,
sowie den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungs-
ausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung.
Soweit erforderlich, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer.